Rechtsvorschriften
Nach dem Infektionsschutzgesetz ist das nordrhein-westfälische Gesundheitsministerium zuständig, wenn es darum geht, Maßnahmen des Gesundheitsschutzes landesweit anzuordnen. Im Fall der Corona-Pandemie ist dies zuletzt in Form von Verordnungen geschehen. Aber auch Erlasse, die über die fünf Bezirksregierungen an die Kommunen weitergeleitet werden, werden bei Regelungsbedarf veröffentlicht. Die relevanten Veröffentlichungen finden Sie hier: